Krieger Anhänger
Fritz Krieger Anhänger Typ AWK
Der Weg zur Zulassung
„Zu einem Traktor gehört auch einen Anhänger!“ Dieser Satz geht mir schon seit einigen Jahren nicht mehr aus dem Kopf. Seitdem war ich immer mal wieder auf der Suche nach einem passenden Anhänger für meinen Kramer.
Ich habe Stunden im Internet bei allen bekannten Anzeigenportalen verbracht. Zunächst ging der Gedanke nach einem Einachser-Anhänger. Er sollte ja nicht so groß sein und noch in einem guten Zustand für einen günstigen Preis zu haben sein. Am besten noch ein Kipper. Aber eine Auflaufbremse ist ein Muss. Die Angebote reichen von einem Schrotthaufen von 200,- Euro bis einem annehmbaren Anhänger von über 2.000,- Euro.
Also habe ich mich dann weiter auf die Suche gemacht. Irgendwann bin ich dann auf den Zweiachser von Fritz Krieger gestoßen. Dieser machte auf den Bildern einen wirklich guten Eindruck. Stand im trockenen und es waren keine größeren Rostansammlungen zu erkennen. Jedoch ohne Kippfunktion. Jetzt lief das Interesse schon auf diesen Anhänger hin. Jedoch mussten vier neue Reifen aufgezogen werden, die nicht unbedingt als günstig zu sehen sind.
Daraufhin durchsuchte ich das Internet nach einer Möglichkeit den Anhänger legal auf deutschen Straßen bewegen zu dürfen. In den verschiedensten Foren gibt es noch unterschiedlichere Auslegungen für das Betreiben eines Anhängers an einem Traktor. Eine ist auch die scheinbar sicherste und richtige Art: „Ein Anhänger außerhalb der LoF ist grundsätzlich zulassungspflichtig.“ Dazu gehört eine TÜV-Abnahme, es muss eine Kfz-Steuer gezahlt werden und er muss Versichert sein.
Bei dem ersten Telefonat mit dem Verkäufer fragte ich auch gleich, ob Papiere und die Typenschilder vorhanden sind. Papiere nicht. Anhänger ist Baujahr 1954. Vor Baujahr 1961 war es nicht üblich, dass Anhänger in der LoF eine Betriebserlaubnis bekommen haben, aber die Typenschilder sind alle vorhanden. Dies ermöglicht eine Einzelabnahme nach §21 STVZO. Eine Vollabnahme geht nur, wenn die Papiere vorhanden sind und das Fahrzeug länger als ein Jahr außer Betrieb ist (also nicht zugelassen).
Bei dem vereinbarten Besichtigungstermin habe ich auch gleich den Zuschlag bekommen und einen Kaufvertrag aufgesetzt. Mit dem Anhänger zu Hause angekommen, habe ich mich mit einem TÜV-Prüfer in Verbindung gesetzt und nach den erforderlichen Unterlagen für eine Einzelabnahme gefragt. Das Gespräch war sehr entgegenkommend und man hat mir den Rat gegeben, vor dem Besuch auf der Prüfstelle zu einer öffentlichen Waage zu fahren und dort das Leergewicht ermitteln zu lassen, da die Prüfstelle keine eigene Waage hat. Für ein kleines Entgelt, war dies innerhalb 10 Minuten erledigt. Mit einem Ausdruck und dem Stempel der Waage stand nun für die Fahrt zum TÜV nichts mehr im Wege.
Beim TÜV zum vereinbarten Termin angekommen, stand der TÜV-Prüfer auch gleich für mich zur Verfügung. Der erste Blick galt der Fahrgestellnummer auf dem Rahmen. Leider konnten wir diese auch nach längerer intensiver Suche nicht finden konnten. Ohne FIN, keine Abnahme! Aber, der Prüfer kennt die Probleme. Er rief bei der Zulassungsstelle an und berichtete von dem Problem. Diese gab die Erlaubnis, die FIN neu einzuschlagen. Alles wieder im Lot. Daraufhin wurden die Bremsen, die Beleuchtung und der allgemeine Zustand begutachtet. Danach die Außenmaße aufgenommen, die Wiegekarte entgegengenommen und Bilder vom Anhänger und Typenschilder für das Einzelgutachten gemacht. Das war’s.
Nächster Schritt, war dann die Zulassung. Vor der Fahrt zur Zulassungsstelle habe ich dann bei der Versicherung meines Vertrauens noch eine eVB-Nummer besorgt. Mit dem Einzelgutachten und der eVB-Nummer bin ich dann zur Zulassungsstelle. Dort hatte ich glücklicherweise nur eine kurze Wartezeit von maximal 10 Minuten. Die nette Dame mir gegenüber war zunächst etwas überfordert, da sie noch nie ein Fahrzeug mit einem Einzelgutachten erfasst hat. Aber, Ihr Vorgesetzter hatte sie noch schnell eingewiesen. Ein kurzer Blick über das Gutachten, eine Abfrage im Computer, ob der Anhänger gestohlen ist und der Nachweis mittels Kaufvertrag, dass ich der rechtmäßige Besitzer bin. Fertig. Noch schnell ein Schild prägen lassen und dann bin ich nach 30 Minuten mit einem nagelneuen Fahrzeugbrief und dem Nummernschild aus der Zulassungsstelle heraus spaziert.
Alles in Allem liefen die behördliche Gänge wirklich Reibungslos ab. Ich dachte, dass es wesentlich mehr Probleme geben würde. Aber die Recherche in den verschiedenen Foren, insbesondere auch das durchlesen der STVZO und FZV (Fahrzugzulassungsverordnung), sowie das Gespräch mit dem TÜV-Prüfer hat mir den richtigen Weg gezeigt. Ich hoffe ich kann mit diesem kleinen Bericht über den Weg zur Zulassung eines Anhängers ohne Betriebserlaubnis weiterhelfen und in der Diskussion, Zulassung notwendig oder nicht, etwas Klarheit verschaffen.